Spenden – Gemeinsam etwas bewirken!

Für Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und ein lebenswertes Schwarzenbruck

Jetzt online spenden und lokale Klimaprojekte, Verkehrswende, soziale Initiativen sowie Gleichstellungsmaßnahmen voranbringen!

Spenden per Überweisung

Unser Spendenkonto:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

IBAN: DE02 7606 1482 0004 2799 13
BIC: GENODEF1HSB

Verwendungszweck: OV Schwarzenbruck

BANK: RAIFFEISENBANK IM NUERNBERGER LAND EG

Spenden sind steuerlich abzugsfähig; wenn Du nicht Mitglied bist, gib für die Zuwendungsbestätigung bitte im Verwendungszweck Deine Adresse an. Ab einer Spende in Höhe von 300,- Euro schicken wir Dir nach unserem Jahresabschluss unaufgefordert eine Spendenbescheinigung zu. Für Spenden unter 300,- Euro genügt dem Finanzamt in der Regel der Nachweis per Kontoauszug. 

Beachte bitte unsere allgemeinen Hinweise zu Spenden und Steuern sowie unseren Spendenkodex.

Wichtige Infos rund um deine Spende

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge.

Absetzbarkeit nach § 34g EStG und § 10 b Abs. 2 EStG

Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer?
Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird’s komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).